Geschäftsnummer: | 03.1151 |
Eingereicht von: | de Buman Dominique |
Einreichungsdatum: | 19.12.2003 |
Stand der Beratung: | Erledigt |
Zuständigkeit: | Parlament |
Schlagwörter: | Fest; Deutschschweiz; Landes; ParlG; Kommission; Deutschschweizer; Parlamentsgesetzes; Delegation; Interparlamentarischen; Union; Ausschliesslich; Deutschschweizern; Zusammensetzt; Falsches; Vermittelt; Ausland; Alles!; Wird; Gründen; Ersuche; Büro; Erläutern; Begnügt; Vorschläge; Gruppen; Entgegenzunehmen; Sorgen; Erklären; Ersatzstimmenzähler; Hierarchie |
Artikel 43 Absatz 3 des Parlamentsgesetzes (ParlG) hält fest, dass bei der Zuteilung der Kommissionspräsidien die Amtssprachen und Landesgegenden soweit möglich angemessen berücksichtigt werden. Nun stellt man aber fest, dass praktisch alle 12 Präsidien der 47. Legislatur an Deutschschweizer Parlamentarier übertragen worden sind. Die einzige Ausnahme bildet das Präsidium der Kommission für Wirtschaft und Abgaben, das ein Tessiner innehat.
Ebenso stellt man fest, dass die vier Stimmenzähler aus der Deutschschweiz und die vier Ersatzstimmenzähler aus der Westschweiz stammen. Diese Hierarchie sagt alles!
Wie lässt es sich erklären, dass sich die Delegation der Interparlamentarischen Union ausschliesslich aus Deutschschweizern zusammensetzt und dadurch ein falsches Bild unseres Landes im Ausland vermittelt wird?
Aus den angeführten Gründen ersuche ich das Büro zu erläutern, weshalb es sich damit begnügt, die Vorschläge der Gruppen entgegenzunehmen, ohne jedoch dafür zu sorgen, dass Artikel 43 Absatz 3 ParlG zur Anwendung kommt.